Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen sowie
für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung
von Veranstaltungen und für alle mit diesen zusammenhängenden
weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die
Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen in mit dem Hotel
verbundenen Veranstaltungsbereichen.
Es gelten ausschliesslich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Geschäftsbedingungen des «Gastes» (einheitliche Bezeichnung für den
Veranstalter/Besteller/Gast etc.) werden auch dann, wenn diesen durch
uns nicht ausdrücklich widersprochen wurden, nicht Vertragsinhalt
Zustandekommen des
Vertrages
Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald der Seminarraum / das Hotelzimmer schriftlich bestellt oder durch das Thessoni bestätigt wurde. Der
Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmer zu anderen als Wohnzwecken
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird die
Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser,
ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den «Gast», Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesemVertrag ergebenenVerbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner
Optionen
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Nach Ablauf der
Optionsdaten kann das Thessoni über die reservierten Zimmer oder
Räume frei verfügen, sofern der Mieter nicht eine schriftliche Auftragsbestätigung gesandt hat. Die Bestätigung muss am letzten Tag der
Optionsfrist beim Thessoni eingetroffen sein
Gastaufnahmevertrag/Zimmer
Bei Reservationen in Hotels handelt es sich um privatrechtliche Geschäfte
(Verträge), die im Obligationenrecht (OR) nicht geregelt sind. Der Gastaufnahmevertrag enthält als Mischform Elemente des Kauf- und Mietrechts, des Werkvertrags und des Auftrags.Grundsätzlich ist ein abgeschlossener Gastaufnahmevertrag einseitig ohne Schadenersatzfolgen
nicht auflösbar.Dies steht in einemgewissenWiderspruch zur allgemeinen
Konsumauffassung, welche Gastaufnahmeverträge in jedem Fall und
jederzeit als entschädigungslos auflösbar betrachtet. Die vertragliche
Verpflichtung des Gastes kann grundsätzlich wie folgt definiert werden:
An- und Abreise, Inanspruchnahme der reservierten Zimmer sowie die
Bezahlung des Aufenthalts. Der Hotelier andererseits ist verpflichtet, die
Gäste zu beherbergen und zu verköstigen sowie generell seine Leistungen
gemässVertrag zu erfüllen.DieAn- undAbreise liegt also in derKompetenz
des Gastes. Grundsätzlich ist der gast für Störungen, die in seiner Person
liegen, verantwortlich (Verkehrsstau, Erkrankungen usw.). Davon zu unterscheiden sind aber Fälle,mit denen auch derGast nichtrechnenmuss (z.B.
Epidemien und Naturkatastrophen).
Nutzungsdauer
Reservierte Seminarräume stehen dem Gast nur während der im Vertrag
vereinbarten Zeit zur Verfägung. Eine andere Nutzungsdauer bedarf der
Einwilligung des Thessoni. Reservierte Zimmer stehen dem «Gast»
während der vereinbarten Zeit von spätestens 18.00Uhr amAnreisetag bis
9.00 Uhr amAbreisetag zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung. Ein
späterer Check out nur nach Rücksprache mit der Réception möglich.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat
das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu
vergeben, ohne dass der «Gast» hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.
Eine längere Nutzung amAbreisetag kann vereinbart werden.
Wir haben Ihre gewünschte Bestuhlung während des Seminars/Konferenz
notiert. Sollten Sie eine personalintensive und/oder sehr aufwändige Umstuhlung während den Pausen oder während der Mittagspause Ihres
Seminars / Konferenz wünschen, werden wir das nach Zeit- und Personalaufwand in Rechnung stellen.
Stornierung Seminarräume & Hotelzimmer
Bei Um- bezw. Abbestellung von reservierten Seminarräumen und Hotelzimmern oder Arrangements werden in Rechnung gestellt:
Räume
a) ab 90 Tage vor Ankunft: keine Bereitstellungskosten
b) bis 90 Tage vor Ankunft: Umtriebsgebühr von Fr. 300.–
c) bis 60 Tage vor Ankunft: 100% der Bereitstellungskosten (Raummiete,
Personalkosten)
d) bis 30 Tage vor Ankunft: 100% der Gesamtkosten
Zimmer (bis 10 Personen)
a) bis 3 Tage vor Ankunft: keine Kosten
b) bis 1 Tag vor Ankunft/innerhalb 24 Stunden: 100% der Kosten
Zimmer ab 10 Personen
a) bis 30 Tage vor Ankunft: Umtriebsgebühr von Fr. 200.–
b) weniger als 30 Tage vor Ankunft: 100% der Kosten, auch bei
Teilannullationen
Ab 30 Zimmer
a) bis 60 Tage vor Ankunft: Umtriebsgebühr von Fr. 200.–
b) weniger als 60 Tage vor Ankunft: 100% der Kosten, auch bei
Teilannullationen
Grundsätzlich wird sich das Thessoni bemühen, nicht inAnspruch genommeneReservierungen anderweitig zu vergeben.Gelingt dies, so entstehen
demMieter keine Kosten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt
demVeranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt demHotel
vorbehalten.
Stornierungsfristen – Seminaressen und für
Bankette/Veranstaltungen
Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des entgangenen Umsatzes (im Zweifel Mindestmenüpreis Bankett / Seminar x Zahl der angemeldeten Personen).DerNachweis eines geringeren Schadens bleibt dem
Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hotel
vorbehalten
Unter 60 Tage: 100%.
Stornierungsfristen – Hochzeiten
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von Fr. 1000.– sofort fällig.
Diese wird bei der Endabrechnungmit gutgeschrieben. (Bei Stornierungen
bis 10 Monate vor demAnlass verfällt diese Anzahlung automatisch).
6 – 10 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50% des entgangenen Umsatzes (imZweifelMindestmenüpreis x Zahl der angemeldeten Personen).
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der
Nachweis eines Höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten.
Unter 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 100% des entgangenen
Umsatzes (im Zweifel Mindest-menüpreis x Zahl der angemeldeten Personen). Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt demVeranstalter,
der Nachweis eines Höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten.
Vorauszahlung für Zimmer (Gruppen)
Mit Buchungen bis 5 Nächte: 100% der Kosten 30 Tage im voraus. Mit
Buchungen von 6 und mehr Nächten: 80% der Kosten 30 Tage im voraus.
Miete von Dritten
Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des
Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und
ordnungsgemässe Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von
allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
Ausserordentliche Servicekosten
Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, kann das Hotel, falls
nicht anders vereinbart, Personalkosten verrechnen
Zahlungsziele
Rechnungen sind innert 10 Tagen zu bezahlen. In jedem Falle kann das
Hotel vom Gast eine Voraus-zahlung in angemessener Höhe verlangen.
BeiUeberschreitung vorgenannterZahlungsfrist kommt derGast inVerzug,
ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel
berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% zu verlangen. Die
Geltendmachung eines höheren Verzugssachadens bleibt hiervon
unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in
jedem Einzelfall eine Mahngebühr von sFr. 20.– verlangt werden. Andere
Zahlungsziele müssen zwischen beiden Parteien schriftlich vereinbart
werden. Trendotel AG kann eine Vorausrechnung bis maximal 50 % des
Rechnung Endbetrages zustellen, die vor dem Seminarbeginn zu begleichen ist. Trendotel AG behält sich vor, eine Rechnung über unseren
Factoring Partner bezahlen zu lassen, insbesondere bei verändertem
Zahlungsziel
Preisanpassung
War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und
Leitungserbringungmehr als 6 (sechs)Monate, so behält sich dasHotel das
Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.
Mehrwertsteuer
Alle Nettopreise sind ohne Mwst + Taxe pro Logiernacht / Person.
Zahlungen mit WIR
Die in den elektronischen und/oder gedruckten Publikationen der Bank
genannten TGA nehmen mindestens 50 Prozent WIR eines jeweiligen
Geschäftsabschlusses an (Fr. 2500.–). Andere WIR Ansätze können abgesprochen werden. Die WIR Zahlungen sind bei Vertragsabschluss fällig
(im Voraus). Gemahnte WIR Zahlungen können nur noch in Schweizer
Franken bezahlt werden
Teilnehmerzahl
Eine Änderung der Teilnehmerzahl für gemeinsame Essen oder Pausen
muss spätestens 24 Stunden vor Seminarbeginn erfolgen, andernfalls wird
mindestens die bestellte Anzahl Gedecke in Rechnung gestellt
Haftung
Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von der
Verantstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten und nicht bezahlten
Speisen&Getränke. FürVerlust oderBeschädigung eingebrachterGegenstände oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Anbringen von
Dekorations- oder Präsentationsmaterial ist ohne Zustimmung von
Thessoni nicht erlaubt. Für Beschädigung der Einrichtung oder des
Inventars, die beim Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter / Besteller ohne Verschuldensnachweis. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die
durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem
Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschliessen. Das Hotel
kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen
Servicehaftung
Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen,
dieRechtzeitigkeit undRichtigkeit vonNachrichtenübermittlungen und eine
rechtzeitige Ueberbringung von Warensendungen aller Art. Aus oben
genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels. Sofern
demGast einStellplatz in derHotelgarage oder an einemanderenOrt, auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels
besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare durch das Personal des
Hotels herbeigeführten Schäden am Fahrzeug. Der Schaden muss spätestens imZeitpunkt das Verlassens des Hotelgrundstückes gegenüber dem
Hotel angezeigt werden.
Fundsachen
undsachen werden nur aufAnfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen
Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem
lokalen Fundbüro übergeben.
Betriebszeiten
d
Leitungserbringungmehr als 6 (sechs)Monate, so behält sich dasHotel das
Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.
Mehrwertsteuer
Alle Nettopreise sind ohne Mwst + Taxe pro Logiernacht / Person.
Zahlungsmittel
Wir erheben grundsätzlich die gleichen Gebühren wie Banken oder
Kreditkarteninstitute. Es werden keine Kreditkarten irgendwelcher Art bei
der Bezahlung von Seminaranlässen und Banketten akzeptiert.Als Kreditkarten für übrige Zahlungen ab mindestens Fr. 20.– werden Eurocard,
Diners Club, Amexco, Visa angenommen. Die Rechnungen und Überweisungen sind in SFR zu bezahlen und durchzuführen. Zahlungen und
Rechnungsstellungen in anderen Währungen werden mit einem Disagio
von 2 % in SFR belegt.
Zahlungen mit WIR
Die in den elektronischen und/oder gedruckten Publikationen der Bank
genannten TGA nehmen mindestens 50 Prozent WIR eines jeweiligen
Geschäftsabschlusses an (Fr. 2500.–). Andere WIR Ansätze können abgesprochen werden. Die WIR Zahlungen sind bei Vertragsabschluss fällig
(im Voraus). Gemahnte WIR Zahlungen können nur noch in Schweizer
Franken bezahlt werden.
Teilnehmerzahl
Eine Änderung der Teilnehmerzahl für gemeinsame Essen oder Pausen
muss spätestens 24 Stunden vor Seminarbeginn erfolgen, andernfalls wird
mindestens die bestellte Anzahl Gedecke in Rechnung gestellt.
Haftung
Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von der
Verantstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten und nicht bezahlten
Speisen&Getränke. FürVerlust oderBeschädigung eingebrachterGegenstände oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Anbringen von
Dekorations- oder Präsentationsmaterial ist ohne Zustimmung von
Thessoni nicht erlaubt. Für Beschädigung der Einrichtung oder des
Inventars, die beim Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter / Besteller ohne Verschuldensnachweis. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die
durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem
Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschliessen. Das Hotel
kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
Servicehaftung
Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen,
dieRechtzeitigkeit undRichtigkeit vonNachrichtenübermittlungen und eine
rechtzeitige Ueberbringung von Warensendungen aller Art. Aus oben
genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels. Sofern
demGast einStellplatz in derHotelgarage oder an einemanderenOrt, auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels
besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare durch das Personal des
Hotels herbeigeführten Schäden am Fahrzeug. Der Schaden muss spätestens imZeitpunkt das Verlassens des Hotelgrundstückes gegenüber dem
Hotel angezeigt werden.
Fundsachen
Fundsachen werden nur aufAnfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen
Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem
lokalen Fundbüro übergeben.
Betriebszeiten
Die Öffnungs- und Betriebszeiten der verschiedenen Hotelbereiche sind
verbindlich. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Einwilligung des
Thessoni.
Spezialbewilligungen
er Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene
Kosten zu beschaffen. Ihmobliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie
aller sonstigen öffentlichrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit
der Veranstaltung. Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen sowie
Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen,
wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begrundeten Anlass zu der Annahme hat,
dass die Veranstaltung den reibungslosenGeschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dem
Veranstalter stehen dann Schadensersatzansprüche nicht zu. Werden bei
Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der
Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende
Gebühren direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadenersatzansprüche
gegen das Hotel geltend gemacht, so muss diese Ansprüche der
Vertragspartner/ «Gast» vollumfänglich übernehmen und begleichen, bzw.
eine etwaige Klage auch namentlich auf sich nehmen.
Speisen/Getränke von aussen
Der Veranstalter von Banketten und Seminaren darf Speisen undGetränke
nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen.
Es wird dann eine Servicegebühr berechnet
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Regensdorf. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht