Geschäftsbedingungen/Konditionen – Seminare, Bankette & Zimmer des Thessoni

Gültigkeit

Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen sowie für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen und für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen in mit dem Hotel verbundenen Veranstaltungsbereichen. Es gelten ausschliesslich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des «Gastes» (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter/Besteller/Gast etc.) werden auch dann, wenn diesen durch uns nicht ausdrücklich widersprochen wurden, nicht Vertragsinhalt

Zustandekommen des

Vertrages Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald der Seminarraum / das Hotelzimmer schriftlich bestellt oder durch das Thessoni bestätigt wurde. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmer zu anderen als Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den «Gast», Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesemVertrag ergebenenVerbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner

Optionen

Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsdaten kann das Thessoni über die reservierten Zimmer oder Räume frei verfügen, sofern der Mieter nicht eine schriftliche Auftragsbestätigung gesandt hat. Die Bestätigung muss am letzten Tag der Optionsfrist beim Thessoni eingetroffen sein

Gastaufnahmevertrag/Zimmer

Bei Reservationen in Hotels handelt es sich um privatrechtliche Geschäfte (Verträge), die im Obligationenrecht (OR) nicht geregelt sind. Der Gastaufnahmevertrag enthält als Mischform Elemente des Kauf- und Mietrechts, des Werkvertrags und des Auftrags.Grundsätzlich ist ein abgeschlossener Gastaufnahmevertrag einseitig ohne Schadenersatzfolgen nicht auflösbar.Dies steht in einemgewissenWiderspruch zur allgemeinen Konsumauffassung, welche Gastaufnahmeverträge in jedem Fall und jederzeit als entschädigungslos auflösbar betrachtet. Die vertragliche Verpflichtung des Gastes kann grundsätzlich wie folgt definiert werden: An- und Abreise, Inanspruchnahme der reservierten Zimmer sowie die Bezahlung des Aufenthalts. Der Hotelier andererseits ist verpflichtet, die Gäste zu beherbergen und zu verköstigen sowie generell seine Leistungen gemässVertrag zu erfüllen.DieAn- undAbreise liegt also in derKompetenz des Gastes. Grundsätzlich ist der gast für Störungen, die in seiner Person liegen, verantwortlich (Verkehrsstau, Erkrankungen usw.). Davon zu unterscheiden sind aber Fälle,mit denen auch derGast nichtrechnenmuss (z.B. Epidemien und Naturkatastrophen).

Nutzungsdauer

Reservierte Seminarräume stehen dem Gast nur während der im Vertrag vereinbarten Zeit zur Verfägung. Eine andere Nutzungsdauer bedarf der Einwilligung des Thessoni. Reservierte Zimmer stehen dem «Gast» während der vereinbarten Zeit von spätestens 18.00Uhr amAnreisetag bis 9.00 Uhr amAbreisetag zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung. Ein späterer Check out nur nach Rücksprache mit der Réception möglich. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der «Gast» hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Eine längere Nutzung amAbreisetag kann vereinbart werden. Wir haben Ihre gewünschte Bestuhlung während des Seminars/Konferenz notiert. Sollten Sie eine personalintensive und/oder sehr aufwändige Umstuhlung während den Pausen oder während der Mittagspause Ihres Seminars / Konferenz wünschen, werden wir das nach Zeit- und Personalaufwand in Rechnung stellen.

Stornierung Seminarräume & Hotelzimmer

Bei Um- bezw. Abbestellung von reservierten Seminarräumen und Hotelzimmern oder Arrangements werden in Rechnung gestellt:

Räume

a) ab 90 Tage vor Ankunft: keine Bereitstellungskosten
b) bis 90 Tage vor Ankunft: Umtriebsgebühr von Fr. 300.–
c) bis 60 Tage vor Ankunft: 100% der Bereitstellungskosten (Raummiete, Personalkosten)
d) bis 30 Tage vor Ankunft: 100% der Gesamtkosten Zimmer (bis 10 Personen)
a) bis 3 Tage vor Ankunft: keine Kosten
b) bis 1 Tag vor Ankunft/innerhalb 24 Stunden: 100% der Kosten Zimmer ab 10 Personen
a) bis 30 Tage vor Ankunft: Umtriebsgebühr von Fr. 200.–
b) weniger als 30 Tage vor Ankunft: 100% der Kosten, auch bei Teilannullationen Ab 30 Zimmer
a) bis 60 Tage vor Ankunft: Umtriebsgebühr von Fr. 200.– b) weniger als 60 Tage vor Ankunft: 100% der Kosten, auch bei Teilannullationen

Grundsätzlich wird sich das Thessoni bemühen, nicht inAnspruch genommeneReservierungen anderweitig zu vergeben.Gelingt dies, so entstehen demMieter keine Kosten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt demVeranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt demHotel vorbehalten.

Stornierungsfristen – Seminaressen und für Bankette/Veranstaltungen

Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des entgangenen Umsatzes (im Zweifel Mindestmenüpreis Bankett / Seminar x Zahl der angemeldeten Personen).DerNachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten

Unter 60 Tage: 100%.

Stornierungsfristen – Hochzeiten

Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von Fr. 1000.– sofort fällig. Diese wird bei der Endabrechnungmit gutgeschrieben. (Bei Stornierungen bis 10 Monate vor demAnlass verfällt diese Anzahlung automatisch).

6 – 10 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50% des entgangenen Umsatzes (imZweifelMindestmenüpreis x Zahl der angemeldeten Personen). Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines Höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten.

Unter 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 100% des entgangenen Umsatzes (im Zweifel Mindest-menüpreis x Zahl der angemeldeten Personen). Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt demVeranstalter, der Nachweis eines Höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten.

Vorauszahlung für Zimmer (Gruppen)

Mit Buchungen bis 5 Nächte: 100% der Kosten 30 Tage im voraus. Mit Buchungen von 6 und mehr Nächten: 80% der Kosten 30 Tage im voraus.

Miete von Dritten

Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

Ausserordentliche Servicekosten

Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, kann das Hotel, falls nicht anders vereinbart, Personalkosten verrechnen

Zahlungsziele

Rechnungen sind innert 10 Tagen zu bezahlen. In jedem Falle kann das Hotel vom Gast eine Voraus-zahlung in angemessener Höhe verlangen. BeiUeberschreitung vorgenannterZahlungsfrist kommt derGast inVerzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugssachadens bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von sFr. 20.– verlangt werden. Andere Zahlungsziele müssen zwischen beiden Parteien schriftlich vereinbart werden. Trendotel AG kann eine Vorausrechnung bis maximal 50 % des Rechnung Endbetrages zustellen, die vor dem Seminarbeginn zu begleichen ist. Trendotel AG behält sich vor, eine Rechnung über unseren Factoring Partner bezahlen zu lassen, insbesondere bei verändertem Zahlungsziel

Preisanpassung

War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leitungserbringungmehr als 6 (sechs)Monate, so behält sich dasHotel das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.

Mehrwertsteuer

Alle Nettopreise sind ohne Mwst + Taxe pro Logiernacht / Person.

Zahlungen mit WIR

Die in den elektronischen und/oder gedruckten Publikationen der Bank genannten TGA nehmen mindestens 50 Prozent WIR eines jeweiligen Geschäftsabschlusses an (Fr. 2500.–). Andere WIR Ansätze können abgesprochen werden. Die WIR Zahlungen sind bei Vertragsabschluss fällig (im Voraus). Gemahnte WIR Zahlungen können nur noch in Schweizer Franken bezahlt werden

Teilnehmerzahl

Eine Änderung der Teilnehmerzahl für gemeinsame Essen oder Pausen muss spätestens 24 Stunden vor Seminarbeginn erfolgen, andernfalls wird mindestens die bestellte Anzahl Gedecke in Rechnung gestellt

Haftung

Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von der Verantstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten und nicht bezahlten Speisen&Getränke. FürVerlust oderBeschädigung eingebrachterGegenstände oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Anbringen von Dekorations- oder Präsentationsmaterial ist ohne Zustimmung von Thessoni nicht erlaubt. Für Beschädigung der Einrichtung oder des Inventars, die beim Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter / Besteller ohne Verschuldensnachweis. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschliessen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen

Servicehaftung

Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, dieRechtzeitigkeit undRichtigkeit vonNachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Ueberbringung von Warensendungen aller Art. Aus oben genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels. Sofern demGast einStellplatz in derHotelgarage oder an einemanderenOrt, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare durch das Personal des Hotels herbeigeführten Schäden am Fahrzeug. Der Schaden muss spätestens imZeitpunkt das Verlassens des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel angezeigt werden.

Fundsachen

undsachen werden nur aufAnfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem lokalen Fundbüro übergeben.

Betriebszeiten

d Leitungserbringungmehr als 6 (sechs)Monate, so behält sich dasHotel das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen. Mehrwertsteuer Alle Nettopreise sind ohne Mwst + Taxe pro Logiernacht / Person. Zahlungsmittel Wir erheben grundsätzlich die gleichen Gebühren wie Banken oder Kreditkarteninstitute. Es werden keine Kreditkarten irgendwelcher Art bei der Bezahlung von Seminaranlässen und Banketten akzeptiert.Als Kreditkarten für übrige Zahlungen ab mindestens Fr. 20.– werden Eurocard, Diners Club, Amexco, Visa angenommen. Die Rechnungen und Überweisungen sind in SFR zu bezahlen und durchzuführen. Zahlungen und Rechnungsstellungen in anderen Währungen werden mit einem Disagio von 2 % in SFR belegt. Zahlungen mit WIR Die in den elektronischen und/oder gedruckten Publikationen der Bank genannten TGA nehmen mindestens 50 Prozent WIR eines jeweiligen Geschäftsabschlusses an (Fr. 2500.–). Andere WIR Ansätze können abgesprochen werden. Die WIR Zahlungen sind bei Vertragsabschluss fällig (im Voraus). Gemahnte WIR Zahlungen können nur noch in Schweizer Franken bezahlt werden. Teilnehmerzahl Eine Änderung der Teilnehmerzahl für gemeinsame Essen oder Pausen muss spätestens 24 Stunden vor Seminarbeginn erfolgen, andernfalls wird mindestens die bestellte Anzahl Gedecke in Rechnung gestellt. Haftung Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von der Verantstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten und nicht bezahlten Speisen&Getränke. FürVerlust oderBeschädigung eingebrachterGegenstände oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Anbringen von Dekorations- oder Präsentationsmaterial ist ohne Zustimmung von Thessoni nicht erlaubt. Für Beschädigung der Einrichtung oder des Inventars, die beim Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter / Besteller ohne Verschuldensnachweis. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschliessen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Servicehaftung Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, dieRechtzeitigkeit undRichtigkeit vonNachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Ueberbringung von Warensendungen aller Art. Aus oben genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels. Sofern demGast einStellplatz in derHotelgarage oder an einemanderenOrt, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare durch das Personal des Hotels herbeigeführten Schäden am Fahrzeug. Der Schaden muss spätestens imZeitpunkt das Verlassens des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel angezeigt werden. Fundsachen Fundsachen werden nur aufAnfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem lokalen Fundbüro übergeben. Betriebszeiten Die Öffnungs- und Betriebszeiten der verschiedenen Hotelbereiche sind verbindlich. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Einwilligung des Thessoni.

Spezialbewilligungen

er Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihmobliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlichrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begrundeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosenGeschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen dann Schadensersatzansprüche nicht zu. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadenersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht, so muss diese Ansprüche der Vertragspartner/ «Gast» vollumfänglich übernehmen und begleichen, bzw. eine etwaige Klage auch namentlich auf sich nehmen.

Speisen/Getränke von aussen

Der Veranstalter von Banketten und Seminaren darf Speisen undGetränke nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Regensdorf. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht
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